Verantwortlichkeit, Absage der Veranstaltung
Die Teilnehmer (Bewerber/in, Fahrer/in, Beifahrer/in, Kraftfahrzeug-Eigentümer/in und -Halter/in) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung oder einzelne Teile abzusagen, falls dies durch ausserordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit nicht Haftungsausschluss vereinbart ist.
Haftungsausschluss
Fahrer/in, Beifahrer/in und Fahrzeugeigentümer/in erklären mit Unterzeichnung dieses Haftungsausschlusses den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen
- die Briedl Partner AG, deren Organe, Geschäftsführer und Mitarbeiter
- die Helfer der Veranstaltung, die Streckeneigentümer
- Behörden und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
- den Strassenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Strassen samt Zubehör verursacht werden und
- die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,
ausser für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und ausser für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Unterschrift allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch ausservertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschussklausel unberührt.
Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers
Sofern die Fahrer/Beifahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer diese Haftungsverzichtserklärung abgibt. Für den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen Fahrer/Beifahrer alle in obigen Haftungsverzicht aufgeführten Personen und Stellen von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, ausser bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.